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   FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 K 143/01   

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https://dejure.org/2003,10456
FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 K 143/01 (https://dejure.org/2003,10456)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.10.2003 - 2 K 143/01 (https://dejure.org/2003,10456)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 2 K 143/01 (https://dejure.org/2003,10456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Kürzung des Ausbildungsfreibetrages um vom BAföG Amt genehmigte Zuschüsse für Auslandsstudien; Begriff des Grundbedarfs im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsfreibetrag für im Ausland studierendes, volljähriges Kind; Kürzung um Zuschüsse des Bafög-Amtes; Einkommensteuer 1998

  • rechtsportal.de

    Ausbildungsfreibetrag für im Ausland studierendes, volljähriges Kind; Kürzung um Zuschüsse des Bafög-Amtes; Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausbildungsfreibetrag für im Ausland studierendes, volljähriges Kind - Kürzung um Zuschüsse des Bafög-Amtes - Einkommensteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 906
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.10.2001 - III R 3/01

    Ausbildungsfreibetrag maximal

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 K 143/01
    Für die Studiengebühren ergibt sich dies aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 17.10.01 III R 3/01, HFR 2002, 207.

    Das FG verweist zur Begründung auf seine Entscheidung auf das BFH-Urteil v. 17.10.2002 (BStBl II 2002, 793 ): Danach sind Stipendien aus dem Erasmus/Sokrates-Programm der EU nicht auf den Freibetrag nach § 33 a Abs. 2 EStG anzurechnen, weil die Stipendien nicht die üblichen Unterhaltsaufwendungen, sondern allein die anfallenden Mehrkosten eines Auslandsstudiums teilweise abdecken.

  • BFH, 18.05.2006 - III R 5/05

    Anrechnung von Zuschüssen nach dem BAföG auf Ausbildungsfreibetrag -

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 906 veröffentlicht.
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